Nenngelderstattung Oststeinbek

Wichtiger Hinweis!

Die Nenngelderstattung bezieht sich lediglich auf die ausgefallenen Prüfungen:
5, 6, 7, 8, 11 und 12, sowie die verschobene Prüfung 10. Alle anderen Prüfungen bleiben von der Erstattung unberührt.
Eine Verschiebung der Prüfung an einen anderen Tagesabschnitt bleibt ebenfalls von der Erstattung unberührt.