Nenngelderstattung Oststeinbek
Wichtiger Hinweis!
Die Nenngelderstattung bezieht sich lediglich auf die ausgefallenen Prüfungen:
5, 6, 7, 8, 11 und 12, sowie die verschobene Prüfung 10. Alle anderen Prüfungen bleiben von der Erstattung unberührt. Eine Verschiebung der Prüfung an einen anderen Tagesabschnitt bleibt ebenfalls von der Erstattung unberührt.
5, 6, 7, 8, 11 und 12, sowie die verschobene Prüfung 10. Alle anderen Prüfungen bleiben von der Erstattung unberührt. Eine Verschiebung der Prüfung an einen anderen Tagesabschnitt bleibt ebenfalls von der Erstattung unberührt.